Immer mal wieder akut hohe Waldbrandgefahr
Umgang mit Feuerstellen von Grillhütten, Freizeitgelände und Jugendzeltplätze
Aus der nach wie vor anhaltenden Trockenheit resultiert in den kommenden Tagen (Stand 02.07.2025) laut Deutschem Wetterdienst eine hohe Waldbrandgefahr auch für das Gebiet des Naturparks RheinTaunus.
Um die Gefahr von Bränden in Wald und Feld zu reduzieren, wird die Nutzung von offenem Feuer für sämtliche offene Feuerstellen auf den Freizeitgeländen, Jugendzeltplätzen und in den Grillhütten des Naturparks RheinTaunus mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres nicht mehr gestattet.
Vom weiteren Witterungsverlauf ist abhängig, ob Feiern in den gemieteten Grillhütten oder Picknicken auf den Spiel- und Picknickwiesen des Naturparks mit mitgebrachten Speisen und Getränken weiterhin möglich ist oder doch untersagt werden muss. Dies wird seitens der Hüttenwarte den Nutzern mitgeteilt. Die Verbote können von den örtlichen Ordnungsämtern ausgesprochen werden und müssen ggf. von uns befolgt werden.
Der Naturpark bittet um Verständnis für diese Maßnahmen, die dem Schutz der Natur und der Menschen dienen. Natürlich ist uns bewusst, dass sich die Situation durch lokale Gewitter kurzfristig ändern kann und von Ort zu Ort unterschiedlich sein kann.
Ergänzende Verhaltensregeln und Hinweise des Naturparks:
- Alle Erholungssuchenden werden gebeten, sämtliche Einfahrten in Feld und Wald freizuhalten, sie sind im Ernstfall unverzichtbare Wege für Rettungs- und Löschfahrzeuge.
- Die Forstbehörden und der Naturpark weisen auf die zwingende Einhaltung des ganzjährig geltenden Rauchverbots in der freien Landschaft hin.
- PKW mit Katalysator nicht auf Flächen mit Gras, Stroh oder Laub abstellen. Nutzt bitte unsere ausgewiesenen, geschotterten Naturpark-Parkplätze.
- Feuerwehr und Forstdienststellen bitten die Bevölkerung weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit, Ordnungskräfte werden die Waldflächen verstärkt kontrollieren.
- Meldet jedes Feuer sofort unter der Notrufnummer 112 der Feuerwehr und weist - wenn möglich - die Einsatzkräfte ein. Hilfreich kann hier die App „Hilfe im Wald" sein, mit der ein Notruf abgesetzt werden kann, der eine Ortsangabe ihres Standorts enthält. Auch mit Hilfe der App „what3words" können leicht Informationen über den eigenen Standort und einen entdeckten Brandherd an die Leitstellen der Feuerwehr weitergeleitet werden.
Entscheidungsgrundlage
Gemäß einem Magistratsbeschluss der Stadt Wiesbaden (Nr. 0490, 28.07.2020) wird in der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober eines Jahres im wöchentlichen Rhytmus die Waldbrandgefahr für den Stadtwald Wiesbaden definiert. Als Beurteilungshilfe werden zum einen der Graslandfeuerindex (GFI) des DWD und zum anderen die Beurteilung vor Ort zu Rate gezogen. Die wöchentliche Entscheidung wird jeweils am Mittwoch bis 08:00 Uhr gefällt und kann auf der Homepage der Stadt Wiesbaden eingesehen werden.
Die Entscheidung des Magistrats übernehmen wir für unseren gesamten Naturpark und seinen Anlagen.
Informiere dich auch auf der Website des Deutschen Wetterdienstes über die aktuelle Waldbrandgefahr oder auch Flächenbrandgefahr.