Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen | Aktuelles - Presse | Naturpark RheinTaunus

Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen

Hinweise für Wanderer

Für Wanderer hat die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Hessen vor allem praktische Folgen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Wichtig sind dabei folgende Punkte:

Kurz erklärt im Video:

 

Einschränkungen beim Wandern

Manche Wanderwege oder Gebiete können temporär mit Wildschutzzäunen ausgestattet sein. Es ist wichtig, dass diese Tore wieder verschlossen werden. Es kann sein, dass du noch auf unpassierbare Zäune stößt. Diese sollen demnächst so angepasst werden, dass Wandernde diese öffnen und schließen können. 

 

Weitere Hinweise

Leinenpflicht für Hunde

Hunde müssen in betroffenen Gebieten immer angeleint sein, damit sie kein Wildschwein aufscheuchen oder in Kontakt mit kontaminierten Kadavern kommen.

Achtsamkeit bei Wildschweinen

Wanderer sollten Wildschweine nicht stören. Das bedeutet, Wege nicht zu verlassen und keine Reviere zu betreten, in denen Wildschweine vermutet werden.

Keine Speisereste hinterlassen

Fleisch- oder Wurstreste dürfen nicht in der Natur liegen gelassen werden, da diese vom Wild aufgenommen werden können.

Meldung gefundener Wildschweinkadavern

Wer tote Wildschweine entdeckt, sollte dies sofort über die App „Tierfund-Kataster“ oder das örtliche Veterinäramt melden.

 

 

Kurz gesagt: Für Wanderer bedeutet ASP vor allem vorsichtiges Verhalten, Leinenpflicht für Hunde, keine Essensreste in der Natur und Meldung von Funden. Die Wege selbst können meist normal genutzt werden, solange die Regeln beachtet werden.

 

Für mehr Informationen hat das Land Hessen eine spezielle Informationsseite aufgebaut.

https://schweinepest.hessen.de/informationen-fuer-buergerinnen-und-buerger 

 

Eingetragen am: 05.09.2025

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