Das Gebück als Grenzsicherung | Naturpark RheinTaunus | Naturpark RheinTaunus

Das Gebück als Grenzsicherung

Über 400 Jahre standhaft

Wann das Gebück angelegt wurde, ist nicht bekannt. In einer Urkunde von 1347 heißt es jedenfalls, dass die Grafen von Nassau als oberste Förster des Gebietes jagen dürften vom Rhein bis zu der „Hecken" - womit das Gebück gemeint sein könnte. Dann muss es zu dieser Zeit aber schon in großen Teilen bestanden haben. Sicher ist, dass es in den Jahrzehnten zuvor einige Gründe für seine Anlage gab. Die territoriale Entwicklung des Rheingaus war schon länger abgeschlossen, im Reich herrschten Unruhen aufgrund des geschwächten Königtums, das auf die glanzvolle Stauferzeit folgte, und zu Beginn des 14. Jahrhunderts hatte sich das Klima verschlechtert. Viele Menschen suchten nach einer besseren Existenzgrundlage.

Wie viele andere Länder und Städte versuchten daher auch die Rheingauer ihre Grenze zu sichern. Sie pflanzten einen Streifen Hainbuchen und „bückten" (das heißt sie knickten oder bogen) einen Teil der Äste zur Erde, sobald die jungen Bäumchen dafür groß genug waren. Da Hainbuchen eine solche Behandlung recht gut vertragen, wuchsen sie nun zu einer undurchdringlichen Hecke heran. Sie erreichte Breiten bis zu 50 m. Außer Hainbuchen waren im Gebück auch andere Laubbäume vorhanden, unter anderem Rotbuchen. Da sie langlebiger sind, sind die heute noch vorhandenen Gebückbäume ausschließlich Rotbuchen. Unter den Bäumen wuchsen sicher noch Brombeeren, Schlehen und andere Sträucher, die die Hecke zusätzlich abdichteten.
Bei der Anlage des Gebücks wurden nach Möglichkeit natürliche Geländehindernisse mit einbezogen. So verlief das Gebück oft in steilen Hängen oder hinter morastigen Wiesen. Es folgte also nicht genau der Landesgrenze. Dass die Rheingauer das Ernstbachtal, ein Seitental der Wisper im Rheingauer Hinterlandswald, für völlig unwegsam und daher gefahrlos hielten, zeigt die Lücke, die das Gebück zwischen der Mapper Schanze und dem Weißen Thurm aufwies.
Andererseits legten die Rheingauer auf manchen Strecken als zusätzliche Sicherung einen Graben vor dem Gebück an, den sogenannten „Landgraben". So zwischen Walluf und Martinsthal und über Bärstadt, wo noch Reste des Grabens im Wald zu erkennen sind.
Zur weiteren Befestigung des Gebücks dienten die „Bollwerke". Dies waren kleine Festungen, die meistens aus einem befestigten Tor und einem Turm bestanden und dort errichtet wurden, wo Straßen durch das Gebück führten. Zwischen Walluf und Martinsthal gab es sogar eine Kette dieser Bollwerke, die im Abstand von ca. 300 m zueinander gebaut worden waren und diesen Abschnitt zusätzlich sichern sollten. Ferner gab es am Gebück Erdschanzen und Aussichtspunkte und hinter dem Gebück führte, zumindest in einigen Bereichen, ein Postenweg entlang.
Das Gebück entwickelte und veränderte sich im Laufe der Jahrhunderte. So gab es eine bedeutende Ausbauphase unter Erzbischof Berthold von Henneberg (1484-1504), während der die meisten Bollwerke entstanden.

Diese umfangreiche Grenzanlage musste aber auch ständig gepflegt und in Stand gehalten werden. Dazu war das Gebück in verschiedene Abschnitte eingeteilt, von denen jeder einer bestimmten Rheingauer Ortschaft zugeteilt war. Die Bewohner des Ortes waren für „ihren" Abschnitt zuständig und mussten das Gebück in diesem regelmäßig zu pflegen. Sie mussten alte Bäume entfernen, neue nachpflanzen und diese „bücken", wenn sie groß genug waren. Dazu mussten aber auch Pfade ein Stück weit in das Gebück hineinreichen. Die Zuständigkeiten für die Bollwerke waren ähnlich geregelt. So waren die Kiedricher beispielsweise für das Bollwerk am Hauser Paß ( beim Parkplatz Förster Bitter Eiche) zuständig.
Natürlich waren Beschädigungen des Gebücks streng verboten. So soll das Abschneiden eines Astes bereits mit einem Goldtaler geahndet worden sein, nach anderen Berichten sollen noch strengere Strafen verhängt worden sein. Trotzdem wird immer wieder von illegalen Trampelpfaden berichtet, die durch das Gebück hindurch angelegt worden waren.

1770 wurde das Gebück offiziell, d.h. per erzbischöflichem Dekret, aufgegeben. Im Zuge einer Verwaltungsreform des Fürstentums wurde auch die ehemalige Landwehr beseitigt. Sie war schon lange in schlechtem Zustand, der modernen Kriegstechnik nicht mehr gewachsen und im Unterhalt zu teuer geworden.

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