Allgemeine Hinweise und Teilnahmebedingungen | Veranstaltungskalender | Naturpark RheinTaunus

Allgemeine Hinweise und Teilnahmebedingungen

zu Veranstaltungen des Naturparks RheinTaunus

Bedingt durch die Corona-Pandemie gelten besondere Verhaltenshinweise, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Mit Teilnahme an unseren Veranstaltungen akzeptieren Sie die Bedingungen zu folgenden allgemeinen Hinweisen und die entsprechende Erklärung zu Verantwortung, Sicherheit und Haftung im Rahmen Ihrer Teilnahme an unseren Veranstaltungen:

Sicherheit und Haftung

Der/Die Teilnehmer/in nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und trägt die alleine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm/ihr verursachten Schäden und Verletzungen.

Er/Sie wurde durch die Sicherheitsunterweisung zum Veranstaltungsbeginn und Informationen während der Veranstaltung  besonders darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Handhabung von  verwendeten Werkzeugen oder Fahrzeugen besondere Sorgfalt und Umsicht anzuwenden ist, um die eigene Gesundheit und die aller anderen Anwesenden sicherzustellen. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden.

Der/Die Teilnehmer*in verzichtet generell für alle, jetzt und in Zukunft, im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung erlittenen Unfälle, Verletzungen oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen:

  • Den Veranstalter sowie weitere Beauftragte und anwesende Helfer/innen
  • den/die Eigentümer/in des für die Veranstaltung genutzten Grundstückes, der baulichen Anlagen und Einrichtungen
  • andere Teilnehmer/innen
  • jedwede Behörde oder Organisation, juristische oder natürliche Person, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
  • die Hersteller der Werkzeuge und Hilfsmaterialien

 

In Ihrem eigenen Interesse können aus Sicherheitsgründen (Sturm, Unwetter, o.ä.) Veranstaltungen kurzfristig abgesagt werden. Dies erfolgt über den jeweiligen Naturparkführer oder den Naturpark RheinTaunus. Informieren Sie sich ggf. auf unserer Website!

Den Anweisungen der jeweiligen Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten. Eltern beaufsichtigen und haften für Ihre Kinder.
Die Wege und Gelände sind nicht barrierefrei, wenn nichts anderes in den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen angegeben ist.

Ausrüstung

Für dem Wetter angepasste Kleidung, entsprechendes Schuhwerk, Ausrüstung und Verpflegung ist eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Weitere Teilnahmevoraussetzungen werden entsprechend bei den jeweiligen Veranstaltungen angegeben. Wenn nicht anders angegeben, ist bei Fahrradtouren das Mitbringen des eigenen Fahrrads (Mountainbike oder Trekkingrad) notwendig. Das Tragen eines Fahrradhelms ist Pflicht, Sie handeln auf Ihre eigene Verantwortung.

Preise

Die Preise der Veranstaltungen richten sich nach der Dauer und der Art der Veranstaltung, sowie der beteiligten NaturparkführerInnen oder DozentInnen. Die Teilnahmegebühr wird direkt am Tag der Veranstaltung bar an den/die NaturparkführerIn/nen entrichtet. Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf den Teilnehmerbeitrag, Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen kostenfrei teilnehmen.

Für spezielle Veranstaltungen mit Kindern oder Jugendlichen (Feriencamps, Kindergeburtstage, Kinderexkursionen, o.ä.) gelten andere Preisbestimmungen, diese werden explizit kenntlich gemacht.

Verwendung von Bild- oder Videomaterial

Bei unseren Veranstaltungen können Fotos und Videos gemacht werden, die vom Naturpark RheinTaunus für Öffentlichkeitsarbeit verwenden werden. Falls Sie nicht mit der Veröffentlichung Ihres Bildes einverstanden sind, melden Sie dies bitte direkt dem Naturparkführer bzw. der Naturparkführerin, damit dies bei den Aufnahmen beachtet werden kann. Es gelten unsere Regelungen zur DSGVO.

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